Sonderbetriebsplan für die Einwirkungen auf die Oberfläche
Auslegungsfrist: 22. 4. bis 23. 5. 2003 im Bergamt Moers
Einwendungsfrist: 24. 6. 2003
Hier finden Sie
den Text des Antrages der DSK. Die Pläne dazu folgen noch.
Alle im Einwirkungsbereich wohnenden Bürgerinnen
und Bürger haben die Möglichkeiten, Einwendungen zu erheben,
wenn sie größere Schäden an ihrem Eigentum befürchten.
Hier können Sie sich Vorschläge
für Einwendungsgründe herunterladen.
Wir empfehlen, die Einwendungen erst Mitte Juni zum Bergamt
zu schicken. Die SGB bietet auch an, Einwendungen weiterzuleiten. Bitte
dann rechtzeitig an eines der Vorstandsmitglieder
schicken.
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