Erfahrungsbericht
Hinweise nach Erfahrungen eines Rheinberger Bürgers
zur Regulierung von Bergschäden:
Allgemein:
- grundsätzlich bei allen zukünftigen Schäden am Haus
die Einwirkungsmöglichkeit des Bergbaus betrachten; erste Schäden
werden oft nicht richtig eingeschätzt;
- bei ersten Bergschäden Hinzuziehung eines Bergsachverständigen
sinnvoll, da dieser außer den offensichtlichen Schäden in
der Regel noch weitere Schäden erkennt;
- alle Vereinbarungen nur schriftlich tätigen
- bei Begehungen etc. stets neutrale dritte Person hinzuziehen, evtl.
Nachbar
- Schäden dokumentieren, Fotos anfertigen (je mehr desto besser)
- wenn Gutachten der DSK über Schadenfreiheit vor den Bergbautätigkeiten
vorliegt, kann das nur von Vorteil sein;
- Schäden werden von der DSK gerne als Bauschäden, Frostschäden
o.a. bezeichnet, nicht akzeptieren!
- Entschädigungsangebot i. d. R. zu niedrig, realistische Kosten
2 bis 3 mal so hoch, wie der Regulierungsvorschlag vorsieht
- die Forderung auf „Anerkennung aller Regelungen“ vor
Beginn einer Entschädigung ist nicht zulässig
- sollte eine Regulierung durch Reparatur durch eine beauftragte Firma
erfolgen, wird diese Reparatur in der Regel nicht durch die DSK betreut
oder kontrolliert, eigene „Bauaufsicht“ nötig
Unter Umständen geltend zu machen:
- Schäden durch erhöhte Luftfeuchtigkeit im Keller
- Nutzungsausfallentschädigung (hier: Badbenutzung über mehrere
Wochen unmöglich)
- Aus- und Einräumen von Zimmern, Kellern o. a.
- Schadenserfassung, Filme, Telefongespräche
- Einschränkung der Wohnqualität (analog zur Mietminderung
bei Mietobjekten)
- Kosten für Beaufsichtigung der Arbeiten (Stundenlohn nicht zu
niedrig ansetzen, 20 – 30 €)
- Schäden an Porzellan oder Gläsern durch seismische Erschütterungen
zum Mahnverfahren:
- Forderung schriftlich an die DSK stellen mit Bitte um Regulierung
(-sangebot)
- Mahnung nach 4 Wochen
- 2. Mahnung nach weiteren 2 Wochen
- Antrag auf Mahnbescheid beim Amtsgericht Hagen (NRW-weit hierfür
zuständig), Gebühren müssen übernommen werden, sind
aber überschaubar (50€)
- Bergbau wird Widerspruch einlegen, aber auch eine einvernehmliche
Regulierung anstreben
Klageverfahren
im Streitfall:
- nicht alles akzeptieren
- eigenen Bausachverständigen beauftragen, falls das Gutachten
nicht ok ist, dieses monieren und neues einfordern; Kostenübernahme
durch DSK
- Markscheider konsultieren
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