Die (maximale)Schieflage ist hier stets nach rechts gerichtet. Das Haus kann in seinen Dimensionen und in seinem Wert verändert werden. Die Schieflage kann eingestellt werden. Durch Buttons kann die Orientierung des Hauses verändert werden (d.h. es wird gedreht)
Da nicht die einzig wesentliche maximale Schieflage entschädigt wird, sondern der Entschädigungsbetrag nach der unrealistischen "mittleren Schieflage" berechnet wird, ergibt sich die Abstrusität, dass zwei Immboilien, die unter dem gleichen bergbaulichen Einfluss leiden, unterschiedlich entschädigt werden. (Achten Sie beim Drehen des Hauses rechts unten auf die Entschädigungssumme.) Durch diese fiktive Berechnungsweise werden die Bürgerinnen und Bürger um einen Großteil der ihnen zustehende Entschädigung gebracht, manche sagen "betrogen".
(Schieflage hier nur symbolisch, nicht maßstabsgetreu)
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Berechnung der Entschädigung |