Pressemitteilung 1. Tag EÖT



14-11-2002


Pressemitteilung 1. Tag EÖT 14.11.02


Routiniert und souverän eröffneten die Regierungsdirektoren Sikorski und Milk das Anhörungsverfahren zum Rahmenbetriebsplan Bergwerk West. Während der einführenden Worte wurde aber schon deutlich, dass fundamentale Wünsche nach Transparenz von Seiten der Einwender (Protokolle am nächsten Tag, „Abendtermin“ für berufstätige Mitbürger) nicht entsprochen wird.
Nach wohlmundigen Einführungen von Bergwerksdirektor Fox und .dem Leiter der Planungsabteilung der DSK, Dr. Grün, kam es schon ziemlich dick für die DSK:
- Aufruf auf Rücknahme des RBP wegen der Unwirtschaftlichkeit – abzulesen auch an den aktuellen Meldungen über Kündigung von AZUBIs und der Stilllegung weiterer Bergwerke
- Heftigste Bedenken der Naturschutzverbände bezüglich der Vollständigkeit der Unterlagen
Auch die Verfahrensleitung kam ins Stocken, als sie hören musste, dass sich bisher keiner um den englischen Soldatenfriedhof an der B510 gekümmert hatte. Hier droht der Bergbau mit der Störung der Totenruhe von über 3000 englischen und anderen alliierten ehemaligen Soldaten. (Wie ein Friedhof nach bergbaulicher Tätigkeit aussehen kann, kann man in Duisburg - Baerl in Augenschein nehmen.)

Nachmittags wurde dann auch von Seiten der Stadt Rheinberg nochmals ein Aussetzen des Verfahrens gefordert, weil die Planungsunterlagen eben nicht die erforderliche Vollständigkeit aufwiesen. Wenn auch vieles ungewiss bleiben müsste, so sei es umso wichtiger, dass alle feststellbaren Belange zu untersuchen seien, und eben das sei nicht geschehen.
Einwände gegen die Durchführbarkeit kamen aber auch von anderen Seiten, so z.B. vom HSV (Hochwasserschutzverband Niederrhein).
„Die Unterlagen sind erörterungsreif, aber nicht unbedingt entscheidungsreif“, entgegnete BD Milk. Alles weitere würde sich im Laufe des Verfahrens zeigen. Die DSK hätte auch ein Recht auf die „gebundene Erlaubnis“ für den Abbau, wenn keine „Versagensgründe“ dem entgegen stehen würden. Rechtslage sei das BBergG, welches im §55 die Einzelheiten dazu regelte.
Dr. Grün von der DSK beteuerte, es sollen keine Fragen offen bleiben, wobei beim ersten Streitpunkt die Meinungen schon heftig auseinander gingen. Nach Ansicht der DSK gibt es keine Abbaualternativen, obwohl sie in ihrer eigenen „planerischen Mitteilung“ von 1996 sehr wohl Abbaufelder in Gebieten aufgeführt hat, die weder hochwassergefährdet noch so stark besiedelt wie Alpsray oder Annaberg sind.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wie auch von der SGB werden die Daten für diese alternativen Abbaufelder schon vor Eintritt in den entsprechenden Tagesordnungspunkt eingefordert, damit dann sach- und fachgerecht diskutiert werden kann. Erst nach einiger Diskussion wurde der geologische Dienst, eine öffentliche Behörde, mit der Zusammenstellung der Daten beauftragt.
Fragwürdig bleibt jedoch immer noch, warum die DSK nicht selbst die Pläne vorstellt und stattdessen auf staatliche Stellen verweist.
Heftig umstritten blieb auch weiterhin die Frage, ob die Folgen des Bergbaus auch in diesem Verfahren behandelt werden müssen. Die DSK stellt sich auf den Standpunkt, dass alle Folgen, für die eigene Planfeststellungsverfahren erforderlich sind, wie Deichbaumaßnahmen, nicht in diesem Verfahren behandelt werden. Das Berggesetz schreibt allerdings vor, dass durch das Bergvorhaben keine Gefahr für Leben , Gesundheit u.a. entstehen darf und dieses daher auch zum Erörterungsverfahren gehört.
In diesem Zusammenhang wurde erörtert, ob das Gutachten zu einer möglichen Polderung am Niederrhein (das durch die RWTH Aachen erstellt werden soll) noch in das Erörterungsverfahren eingebracht werden können. Für den anwesenden Professor Köngetter, der als Gutachter für die DSK arbeitet, brachte Dr. Grün ein, dass ein solches Gutachten wie auch die zweite Deichlinie nicht Gegenstand dieses Verfahrens sei und deshalb nicht hier zu erörtern. Diese Ansicht rückte Herr Milk von der BR allerdings zurecht, da der Hochwasserschutz ein wichtiger Aspekt des Verfahrens sei.

Zum Schluss wurden dann kurzerhand alle von den Einwendern eingebrachten Anträge auf Aussetzung des Verfahrens (keine Hilfen für schwerhörige oder taube Mitbürger, fehlende Reife der Unterlagen etc.) abgelehnt.
Auch die vorgebrachten Wünsche nach Verlängerung des Erörterungstermins einmal pro Woche in den Abend hinein und nach den Wortprotokollen, damit auch berüfstätige Bürger mit in das Verfahren einbezogen werden können, wurden kategorisch abgelehnt. Kein schner Stil für eine Verhandlungsführung, die alles viel besser als beim Walsumer Verfahren machen wollte!