Pressemitteilung 13. Tag EÖT 5. 12. 2002



05-12-2002


Pressemitteilung
Wegen der Nikolausfeier der Bezirksregierung und der „großzügigen“ Aussetzung des Verfahrens um 2 Stunden bleibt der Freitag, 6. 12. 02, erörterungsfrei.
Pressemitteilung 13. Tag EÖT 5. 12. 2002

Beherrschend war am Vormittag die Frage nach der Menschlichkeit im Zusammenhang mit der Frage der Aussetzung des Verfahrens aufgrund des Ausfalls von RA Kall.
Die Verhandlungsleitung zog sich auf rechtliche Bedenken zurück und wies auf die Möglichkeit der schnellen Entscheidung für einen anderen Rechtsanwalt hin. Der Freitag, ohnehin nur mit 2 Stunden Verhandlungszeit angesetzt, wird nun vollkommen frei bleiben. Ein daraufhin erfolgter Befangenheitsantrag gegen die Verhandlungsleitung wurde von der BR Arnsberg abgelehnt mit der Begründung, alles wäre richtig gelaufen, die SGB hätte ja drei Werktage (mi, fr, sa) und auch noch den Sonntag, um sich um einen neuen Rechtsanwalt zu bemühen und in dieser Zeit könne der sich auch einarbeiten.

TOP 7.4 Klima und Luft

Die Bedenken der Einwender sind von der BR Arnsberg auf folgende Punkte gebracht worden:
• Veränderung des Kleinklimas aufgrund des beeinträchtigten Lustaustauschs sowie Furcht vor Klimaschäden durch vermehrte Nebelbildung
• Staubemissionen durch Betrieb der Förderanlagen
• Umweltbelastung mit Kohlendioxid und Methan durch thermische Verwertung der geförderten Kohle

Frau Kerstan als Gutachterin der DSK referiert:
Der Niederrhein ist geprägt durch milde Winter, gemäßigte Sommer; hohe Luftfeuchtigkeit 80% begünstigt die typische Nebelbildung am Niederrhein.
Eine Beschreibung der Auswirkungen findet durch „Klimatope“ statt, das sind kleine Einheiten, in denen das Klima unterschiedlich ist.

Auswirkungen auf das lokale Klima sind zu erwarten, wenn keine Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden. Da aber in Form der wasserregulierenden Pumpmaßnahmen sowohl das „nasse Land“ trocken gehalten wie auch das „trockene Land“ wieder feucht gemacht wird, ist „alles kein Problem.“

Die Einwender sehen das anders. Schon jetzt macht man die Erfahrung, dass sich in der bestehenden Senke in Alpsray in Wintertagen der Nebel länger hält als außerhalb dieses abgesenkten Bereiches.

Die Frage des Methangases beschäftigte die Anhörung am Nachmittag. Herr Hövelmann als Vertreter der Naturschutzverbände beklagte, dass es zu dieser Frage keinerlei Untersuchungen gäbe.
Aber zumindest einfache Zahlen gab es dann doch von der DSK. 80 Millionen Kubikmeter Gas fallen jährlich an, von denen nur ca. 25% in Kraftwerken genutzt werden. Die restlichen 60 Millionen Kubikmeter des für die Ozonschicht extrem schädlichen Gases gehen ungefiltert in die Luft. Das entspricht jährlich 42000 t Gift für die Umwelt und eine entsprechende Auswirkung auf die Klimaveränderung!

TOP 7.5 Natur und Landschaft

7.5.1 Landschaft
Der ästhetische Aspekt des Landschaftsschutzes soll hier behandelt werden. Die Einwendungen werden wieder von der BR auf die Punkte gebracht:
• Veränderung der Gestalt oder Nutzung der niederrheinischen Landschaft und folglich Beeinflussung der Leistungsfähigkeit des Landschaftsbildes
• Keine naturnahe Landschaftsentwicklung am Niederrhein infolge großflächiger Vernässungen in Rheinnähe und im Bereich der Gewässerauen

Frau Kerstan vom Gutachterbüro der DSK sieht auch hier keine Probleme. Durch gegensteuernde Maßnahmen werden auch hier alle Auswirkungen vermieden:
- Abpumpen von Grundwasser
- Ausbau von Fließgewässern (naturnah)
- Sohlvertiefung und –ausbau
- Bewässerungsmaßnahmen
- Einbau von Sohlgleiten
- Rücklaufstrecken und Vorlaufstrecken werden eingerichtet und durch Pumpen aufrechterhalten

Aus Sicht der Einwender sind diese Maßnahmen allerdings alle sehr fraglich. Bäche fließen dadurch mal vorwärts, mal rückwärts; die Landschaft wird verschandelt!

Dr. Albers von der Landesanstalt für Ökologie hinterfragt nochmals die Dauer der geplanten Maßnahmen. Die DSK gibt an, es wird solange „gepumpt“ wie es nötig ist und auch wenn es auf ewig ist.

Dr. Albers ergänzt: „Gegensteuernde Maßnahmen sind als solche nur anerkennungsfähig, wenn wieder eine neue „Stabilität“ erreicht wird, also nicht immer weiter Maßnahmen („Pumpen“) erforderlich sind. Beispielsweise das FFH-Gebiet Niederkamp: Eine sinnvolle Maßnahme „könnte nur der Natur hinterlaufen“, das hieße, dass man also grundsätzlich akzeptiert, dass eine Fläche vernässt.“

Eine Umwandlung von Grünflächen in Ackerland und umgekehrt ist aus EU-rechtlichen Gründen nicht so einfach möglich, führt Herr Lenzen von der Landwirtschaftskammer aus. Diese Problematik soll bei einem späteren Tagesordnungspunkt noch vertieft werden.
Die Erörterung schloss mit der üblichen Ablehnung aller Anträge