Pressemitteilung 3. Tag EÖT



18-11-2002


Im Erörterungsverfahren zum Rahmenbetriebsplan West wurde heute mit dem TOP 3 - Antragstellerbezogene Zulassungsvoraussetzungen – begonnen, also die Frage erörtert, ob gegen den Rahmenbetriebsplan Versagensgründe nach §55 Bergrecht vorliegen oder nicht.
Für RA Kall von der SGB ist die in §55 (1), 1. erforderliche Berechtigung nicht gegeben, da die Bodenschätze nicht ohne Schädigung der Allgemeinheit (§13 Bergrecht) und zum Nachteil zukünftiger Generationen (Grundgesetz, vor allem Artikel 20.a – Umweltpflegeprinzip) abgebaut werden können; ferner sei nicht klar, ob die DSK als betriebsführende Gesellschaft überhaupt ein wirtschaftlicher Betrieb ist, wenn er bei 80% Subventionen über 100 Millionen Euro Defizit hat.
Anschließend begründete Herr Dr. Lohe von der SGB sehr detailliert seine Zweifel an der Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der DSK.
Für sehr viel Diskussionsstoff sorgten die früheren Zusagen des Bergbaus, unter Annaberg nicht abzubauen, vor allem der von den damaligen Bergbau-Verantwortlichen ausgesprochenen Verzicht von 1993, der aus heutiger Sicht nur ein Trick war, um damals die Einwender von ihren geplanten rechtlichen Einsprüche abzuhalten und heute die Einwender an der rechtzeitigen Eingabe der Einsprüche zu hindern.
Vor diesem Hinterrund ist das augenblickliche Vorgehen der DSK – sie hat beim Bergamt Moers den Hauptbetriebsplan vorgelegt und will bereits Mitte 2003 unter Annaberg abbauen, auch hat sie die Bauhöhe bereits aufgeschlossen – sehr fragwürdig, „am Rande der Legalität, der Zulassung und des RBP“, so RA Kall.
Herr Feldmann vom HSV-N stellte nach ausführlicher Darstellung der Gefährdung von 300000 Bewohnern durch Hochwasser den Antrag, den RBP zurückzuweisen.
Auch Herr Koop vom SGB verlangt, den RBP nicht zuzulassen, weil er wegen der Hochwasser-Gefährdung die Ansiedlung von Gewerbe-Betrieben, und damit den nötigen Strukturwandel der hiesigen Wirtschaft verhindert.
Nach zwei weiteren Anträgen auf Ablehnung des RBP von Frau Michel von der Nachbarschaftsinitiative Gerhard-van-Clev-Straße ging es dann in die Mittagspause: Frau Michel beklagt auch die mangelnde Zuverlässigkeit der DSK, sie sieht die Wirtschaftlichkeit der DSK nicht als gesichert an, wenn bei derart hohen Subventionen ein Defizit von 133 Millionen Euro gemacht wird, die Nachfolgeschäden übersteigen bei weitem den zu erwartenden Gewinn und

Herr Schmitz von der Bergbehörde Moers verneinte die Frage, dass unter dem Annaberg schon abgebaut würde. Strecken würden für den zukünftigen Abbau aufgefahren. Dies könne jedoch nicht zu Pressungen oder ähnlichem führen.

Bergbausenkungen sollen angeblich nach fünf Jahren nicht mehr auftreten, gab Dr. Grün an, um klar zu machen, dass nach einigen Jahren keine Schadensregulierungen mehr vorgenommen werden.

Deutlich wurde dagegen, dass die DSK auch aus eigener Sicht für alle Schäden, auch solche die keinen Vermögensschäden darstellen. Im Klartext heißt das, dass die geschädigten Bürger auch Schmerzensgeld gelten machen können.

Angeblich will die DSK doch nicht vorzeitig unter dem Annaberg abbauen, wie sie ursprünglich zwar zugesagt, zwischenzeitlich aber wieder abgelehnt hatte. Von RA Kall wurde dabei vermutet, dass diese Zusagen hier an dieser Stelle nicht rechtswirksam seien und daher womöglich die anhängige Klage der Stadt Rheinberg verhindert werden solle.
Interessant ist dabei, dass im Hauptbetriebsplan Flöze angesprochen werden, für die keine Genehmigung durch einen Rahmenbetriebsplan bestehen. Erst zwei „Bauhöhen“ sind zugelassen, vier weitere beantragte 248, 249 426, 427 sind noch nicht durch einen RBP abgedeckt.