Pressemitteilung/Tagesnotizen 7. EÖT 25.11.2002



25-11-2002


TOP 4.2, Abbauplanung und Abbaualternativen werden weiter behandelt.
Dr. Lohe, SGB, referiert über die möglichen Abbaualternativen, er stellt dabei die Felder 3 und 5 (siehe Wrede-Unterlagen) in den Mittelpunkt der Betrachtungen.
Dr. Grün stellt Ergebnisse der Erkundungsbohrungen in diesen Gebieten vor, die seines Erachtens nachweisen, dass dort keine bauwürdigen Alternativen vorhanden sind.
Eine anschließende Diskussion zu Fragen der Fettkohle/Esskohle-Bilanz und zur Tatsache, dass 2019 in den geplanten Abbaufeldern Fettkohleüberschuss existiert bleibt zu Teilen unbeantwortet bzw. wird nur unzureichend beantwortet.
Verschiedene Beiträge aus Kreisen der Einwender:
- Alternativenprüfung ist aus Umweltgesichtspunkten erforderlich, da Landesverfassung NRW , Art. 29a aussagt: die natürlichen Lebensgrundlagen stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden usw.
- GG aus 1994, Artikel 200 fordert ähnliches
- Hinweis auf DSK-interne Anweisung: danach sollen die Lagerstätten als DSK-Lagerstätten betrachtet werden, d.h. es soll eine DSK-übergreifende Betrachtung erfolgen.

Ausführungen von Hr. Scheuten, Anwalt DSK: aus rechtlichen Gründen stellt sich eine Alternativenprüfung nicht!, es geht um die Prüfung, ob die vorgelegte Planung entscheidungsfähig ist und nicht um die Prüfung von Vorhabensalternativen, nur geprüfte Vorhabensalternativen seien zu bewerten.
Da stellt sich die Frage: die DSK macht also die Entscheidung, nur eine Alternative zu verfolgen ohne dabei nach rechts oder links zu schauen, behauptet dann, dass nur eine Alternative und keine andere geprüft worden sei und entzieht sich mit dem Hinweis, alle evtl. möglichen Alternativen seien nicht geprüft worden und damit auch nicht zu bewerten (man stelle sich diese
Entscheidungsfindung mal vor dem Hintergrund eigener beruflicher Erfahrungen vor!!!).
Milk bekräftigt seinen Standpunkt, diesen TOP so intensiv zu behandeln mit dem Hinweis auf den erforderlichen Interessenausgleich und auf das Vermeidungsgebot.
Kall weist auf die Tatsache hin, dass der RBP vor dem März 1999 eingereicht worden sei (Termin Gesetzesänderung) und deshalb gefordert werden müsse, dass die Gesamtlagerstätte der DSK in die Überlegungen einzubeziehen sei.
Antrag Kall zum Abschluss:
Forderung nach Prüfungsauftrag von bezreg arnsberg an GD zur Prüfung vorn Flözalternativen im BW-West und zur Prüfung von DSK-Alternativen durch DSK