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Materialien

Hinweise für Grundstückseigentümer in Rheinberg-Millingen, -Annaberg, -Alpsray und -Stadtmitte
Klaus Kall, Rechtsanwalt

Die Deutsche Steinkohle AG versucht z. Zt. unter dem Vorwand der Bergschadensprophylaxe den Zustand von Hausgrundstücken durch von ihnen beauftragte Gutachter zu erfassen,

- um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, es würde alles zur Abwehr von Berg-schäden unternommen,

- um die betroffenen Bürger "ruhig zu stellen",

- um sich Beweisvorteile in späteren Bergschadensprozessen zu verschaffen und

- um die Bürger hinsichtlich ihrer Rechte im Betriebsplanverfahren auf unabhängige - von Amts wegen betriebene - Sachverhaltsaufklärung zu täuschen.

In den laufenden Rahmenbetriebsplanverfahren hat sich herausgestellt, daß die Bürger nicht länger gewillt sind, dem bergbaulichen Treiben weiter zuzuschauen. Nach tausenden von Einwendungen gegen den Rahmenbetriebsplan des Bergwerks Walsum versucht die Deutsche Steinkohle AG nunmehr bezüglich des Bergwerks Friedrich-Heinrich eine "Beruhigungsstrategie gegenüber dem Bürger".

Die Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffenere.V. Rheinberg will mit diesen Informationen nachdrücklich darauf hinweisen, daß jedes Vertrauen gegenüber der Deutschen Steinkohle AG und den von ihnen beauf-tragten Gutachtern fehl am Platze ist.

DSK hat Vertrauen mißbraucht

1. Der Rahmenbetriebsplan des Bergamts Moers vom 02.11.1993 ist gem. Ziff. II 1 auf den 31.12.2003 befristet.

2. Die Vorgängergesellschaft der Deutschen Steinkohle AG, die Ruhrkohle AG hat unter dem 19./22.11.1993 sowohl der Stadt Rheinberg als auch der Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffenere.V. mitgeteilt, daß der "Stadtkern Rheinberg, die Ortslage Annaberg sowie der Bereich der Solvay-Werke während der Laufzeit des Rahmenbetriebsplans (bis 2003) nicht mehr von neuen Abbauaktivitäten beeinflußt" wird.

vgl.: 1. Schreiben an die Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffenere.V. vom 19.11.1993,

2. NRZ-Ausschnitt vom 25. November 1993 "Bergbau / Zusage: Vorerst kein Kohleabbau unter City"

3. Aufgrund dieser Zusage haben sowohl die Stadt Rheinberg als auch die Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffener- einzelne Grundstückseigentümer - darauf verzichtet, den Rahmenbetriebsplan durch einen Widerspruch und eine mögliche Klage anzugreifen.

4. Ausweislich des Zeitplans des Bergwerks Friedrich-Heinrich/Rheinland, Stand 12.03.2001 soll auf der 885 m Sohle das Flöz Albert, Abbaubetrieb 248 von Nordwesten her (Millingen) aufgefahren werden. Die Streckenauffahrung wird ausweislich des Zeitplans mit Beginn des 2. Quartals 2001 beginnen und bis einschließlich April 2003 in Anspruch nehmen. Von April - August soll der Betrieb hergerichtet und ab August soll mit dem Abbau begonnen werden, so daß jedenfalls in den Monaten August - Dezember 2003 Abbau stattfinden kann. (vgl. Zeitplan vom 12.03.2001)

5. Ein derartiger Betrieb ist nicht genehmigungsfähig, da das Ausnutzen des Rahmenbetriebs-plans entgegen der schriftlichen Zusage gegenüber der Stadt und den betroffenen Grund-stückseigentümern als ein Verzicht auf Gebrauchmachen von der Rahmenbetriebsplanung (Genehmigung) zu werten ist.

6. Die Formulierung "während der Laufzeit des Rahmenbetriebsplans (bis 2003) spricht eindeutig für einen Verzicht auf Ausnutzen des "Genehmigungsrahmens". Es ist somit nicht nur auf das Datum (zum Ablauf des Jahres 2003) abzustellen, sondern auf den verbindlichen Ver-zicht der RAG auf den Abbau unter dem Stadtgebiet Rheinberg. Eine andere Auslegung ist bei verständiger Würdigung aus den Gesamtumständen des Rückzugs des Bergbaus und seiner Pflicht, die Innovationsfähigkeit des Raumes nicht zu behindern, nicht möglich.

7. Zum Abbau bedarf es weiterer bergrechtlicher Genehmigungen. Es ist bisher kein Sonderbe-triebsplan "Einwirkungen auf die Oberfläche" bezüglich des Abbaubetriebes 248 Flöz Albert beim Bergamt eingereicht worden. Gleiches gilt für einen entsprechenden Abbaubetriebs-plan.

8. Der alte Rahmenbetriebsplan scheidet als Genehmigungsgrundlage wegen Verzichts der DSK, des Fehlens des Sonderbetriebsplans "Einwirkungen auf die Oberfläche" sowie des Abbaubetriebsplanes aus. Es bedarf somit eines neuen Rahmenbetriebsplans, um Abbau im Bereich des Abbau BH 249 betreiben zu können.

9. Die am vermeintlichen Wortlaut orientierte Argumentation der Deutschen Steinkohle AG, das Stadtgebiet werde im Jahre 2003 nicht durch neue Abbauaktivitäten beeinflußt (weil über Ta-ge keine Bergschäden bis Ende 2003 erwartet werden) verkennt den funktionalen genehmi-gungsechtlich entscheidenden Sachzusammenhang des technisch und wirtschaftlich sehr aufwendigen Prozesses des Auffahrens und Einrichtens des Abbaubetriebes und des Ab-baus selbst.

Rahmenbetriebsplan nach Recht und Gesetz

Die Bürger haben einen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Rahmenbetriebsplanverfahren, das den gesetzlichen Anforderungen nicht nur des Bergrechts sondern auch des deutschen und europä-ischen Umweltrechts entspricht. Dazu zählt insbesondere eine objektive Sachverhaltsaufklärung durch die zuständige Bergbehörde (die Bezirksregierung in Arnsberg), die durch unabhängige Gut-achter die Umweltauswirkungen, und damit auch die Einwirkungen auf das Eigentum aller betroffe-nen Grundstückseigentümer aufklären muß. Im Rahmen des Betriebsplanverfahrens sind "Dritte zu beteiligen", d.h. die Grundstückseigentümer sind mit einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für die Abstimmung des Untersuchungsrahmens und die Auswahl der unabhängigen Gutachter, die keines-falls durch den Bergbau beauftragt sein dürfen.

Eine Besichtigung ihrer Häuser brauchen die Bürger im Betriebsplanzulassungsverfahren nur durch Sachverständige hinzunehmen, die von der Behörde in Abstimmung mit allen Beteiligten beauftragt worden sind.

Die gegenwärtige Vorgehensweise der Deutschen Steinkohle AG, eigene Gutachter in die Häuser zu schicken, dient nur der Beruhigung der Bürger, dem Zeitgewinn für die Deutsche Steinkohle AG und der Beweissicherung für die Deutsche Steinkohle AG.

Die Verhaltensweisen der Deutschen Steinkohle AG und ihrer Vorgängergesellschaft, der Ruhrkohle AG, in Bergschadensgebieten wie z.B. Moers-Kapellen, belegen eindrucksvoll, daß jedes Vertrauen in die Deutsche Steinkohle AG fehl am Platze ist.

Erleichtern Sie deshalb nicht der Deutschen Steinkohle AG den Abbau unter Millingen, Annaberg und Stadtzentrum, indem Sie die Gutachter auf Ihr Grundstück lassen. In Anbetracht des Zeitablaufs des Rahmenbetriebsplans bestehen gute Chancen, den Bergbau unter Ihrem Anwesen endgültig zu verhindern.

Zu Rücksprachen stehen Ihnen gerne Herr Dipl.-Ing. Werner Raue, Vorsitzender der Schutzge-meinschaft Bergbau (SGB) Rheinberg e.V., Elsternsteg 10, 47495 Rheinberg, Tel.-Nr.: 02843 / 9866, Fax-Nr.: 02843 / 9868 sowie Herr Dipl.-Ing. Burkhard Reder Tel. Nr. 02843 / 6225 zur Verfügung.