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Materialien

Grundsätze zur Konfliktminimierung bei Aufstellung des Rahmenbetriebsplans im heimischen Steinkohlebergbau
Klaus Kall, Rechtsanwalt

1.
Zur Fortsetzung eines sozial verträglichen Strukturwandels ist es dringend geboten
- die wirtschaftlichen Entwicklungspotentiale zu dynamisieren, d.h. das Innovationstempo zu beschleunigen;
- Bergbau nur noch dort zu betreiben, wo
- übertägig nur geringe Schäden an Sachgütern zu erwarten sind,
- keine Gefährdung für Leben und körperliche Unversehrtheit oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Hochwasser erwachsen kann,
- keine Behinderungen bei der Ansiedlung neuen Industrie- und Gewerbes entstehen,
- keine Konfliktbarrieren beim Bürger aufgebaut werden.

2.
Unter Berücksichtigung der Belange des Bergbaus drängt sich zur Genehmigung von Rahmenbetriebsplänen auf, Ausschlußgebiete festzulegen.

2.1
Kein Abbau in hochwassergefährdeten Gebieten: im Rheineinzugsbereich, d.h. unter dem Rheinstrom, im Vorland sowie im Abstand von 2 km landeinwärts vom Banndeich.
2.2
Kein Abbau unter ausgewiesenen GI/GE, W/WA oder Dorfgebieten sowie unter geschlossenen Innenbereichen.
2.3
Kein Abbau unter im GEP oder in Flächennutzungsplänen der Gemeinden ausgewiesenen Industrie-/Gewerbe- oder Wohnbauflächen.

3.
Flächen zur Ansiedlung von Industrie und Gewerbe sind knapp und nicht vermehrbar. Die bisherige Strategie, Industrie und Gewerbe erst nach Eintritt der „Bergruhe“ nachziehen zu lassen, wird den dynamischen Anforderungen eines sozial verträglichen Strukturwandels nicht gerecht.
Zur Wahrung des sozialen Friedens ist das Innovationstempo zu beschleunigen. Dazu muß auf das volle Flächenpotential der Region zur Ansiedlung von Ersatzarbeitsplätzen zurückgegriffen werden.
Es reicht dabei nicht, Industrie- und Gewerbeflächen auszuweisen. Sie müssen auch tatsächlich für ansiedlungswillige Betriebe nutzbar sein, d.h. bergbauliche Aktivitäten müssen abgeklungen sein. Negativbeispiele in Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg aber auch im Emscher-/Lippe-Raum belegen, daß es nicht reicht, Flächen auf dem Papier auszuweisen: sie müssen auch verfügbar sein.

4.
Das - nach wie vor - naßforsche Auftreten der Vertreter der Deutschen Steinkohle AG aber auch die fehlende staatliche Autorität in den Genehmigungsverfahren
- wegen fehlender Unabhängigkeit,
- Distanzlosigkeit der Behörden- und Politikvertreter zum Bergbau und
- damit fehlendem Vertrauen in die Integrität der Verwaltung
führen zu unnötigen Konfliktverschärfungen.

5.
Das gesetzliche Instrumentarium des Anlagenzulassungsrechts, die Richtlinie zur integrierten Vermeidung von Umweltbelastungen (IVU-Richtlinie), das BBergG, die Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie, das Bundesbodenschutzgesetz sowie das Wasserrecht haben in erster Linie die Funktion, die Bürger, ihre Gesundheit und ihr Eigentum zu schützen.
Das Nichternstnehmen des Bürgers hat nicht nur in dem linksrheinischen Raum (Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn) seit Jahren sondern nunmehr auch in dem rechtsrheinischen Raum betreffend die Schachtanlagen Walsum und Prosper Haniel zum Aufbau erheblichen Widerstandes geführt. Die ohne jede Rücksicht auf die Bürger vorgelegten Rahmenbetriebsplananträge verstellen vernünftige – von allen akzeptierte sozial verträgliche – Lösungen, die auf Dauer Bestand haben.
Der durch den Bergbau und fehlerhaftes Genehmigungsmanagement der Behörden provozierte Konflikt richtet sich nicht nur gegen den Bergbau sondern auch gegen die Verwaltung, die Politik und nicht zuletzt gegen die Landesregierung.
Es ist deshalb dringend geboten, Konflikte zu entschärfen und auf einen sozial verträglichen, konfliktarmen Bergbau hinzuwirken – jenseits aller Diskussionen um die Sachgerechtigkeit der Subventionierung.