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Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffener (SGB) Rheinberg e.V.!

 

[16.11.2025] - aktualisiert: [21.11.2025]

Deichverbandsgebühren - neue Mitglieder im DV

In diesen Tagen flattern vielen Bürgerinnen und Bürgern am linken Niederrhein die Beitragsbescheide für den Deichverband ins Haus. Jede(r), dessen/deren Eigentum in irgendeiner Weise durch die Rheindeiche geschützt wird, ist Zwangs-Mitglied in einem Deichverband - hier im DV Duisburg-Xanten.

Für viele nichts Neues (außer der neuen Berechnungsmethode) stellen doch viele Betroffene fest, dass sie erstmalig zu Beiträgen herangezogen werden.

Das kann zwei Gründe haben:

  • Für einige Bürgerinnen und Bürger aus Rheinberg (etwa südlich der Bahnhofstraße und westlich der alten Bundesstraße, ein genauer Plan ist nicht mehr abrufbar) und (alle) aus Duisburg haben die Städte bisher die Beiträge aus den allgemeinen Grundsteuern bezahlt. Das ist jetzt - gerechterweise - den anderen Beitragszahlern aus Rheinberg gleichgestellt. Alle Betroffenen müssen jetzt ihre Beiträge selbst übernehmen. Seit über 10 Jahren war die Umstellung in der Planung. Hierüber haben damals die örtlichen Zeitungen berichtet. Hier ist der Artikel aus der NRZ.
  • Einigen Bürgerinnen und Bürgern ist aber die Immobilie durch den Bergbau abgesenkt worden und deshalb sind sie beitragspflichtig. Diese Deichgebühren sind als Bergschaden bei der RAG ersatzfähig. 

Jeder Betroffene aus der zweiten Gruppe muss seinen "Bergschaden" selbst bei der RAG melden und die Erstattung einfordern (Aus verschiedenen Gründen ist eine Regelung wie damals im Ortsteil Orsoyerberg nicht möglich). Melden Sie sich dazu unter der Hotline der RAG 0800/2727271 oder schreiben Sie eine mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Bei der E-mail können Sie direkt das Baujahr angeben und den Bescheid beifügen.)

RAG hat zugesichert, dass sie möglichst unbürokratisch die Gebühren zumindest für Objekte mit einem Baujahr bis 2008 erstatten wollen. (Für jüngere Objekte wird argumentiert, dass die Bauherrn zu dem Zeitpunkt hätten wissen können, dass die DV-Gebühren auf sie zukommen werden - ob das rechtlich haltbar ist, muss wahrscheinlich ein Gericht entscheiden.) RAG arbeitet aber auch an einem Web-basierten Verfahren zur einfachen Eingabe der Ansprüche. Sie können getrost darauf ein paar Wochen warten; die Ansprüche verjähren erst in drei Jahren!

Natürlich können Sie auch ein formloses, auch womöglich handgeschriebenes Schreiben mit Angabe des Baujahrs unter Beifügung des Bescheides als Kopie schicken an die Adresse: RAG Postfach, 45058 Essen. 

Für Informationen über Ihre Erfahrungen wären wir dankbar - auch um diesen Beitrag zu aktualisieren.

Die "Veranlagungsregeln", nach denen die Beiträge ermittelt sind,  werden jedes Jahr vom Deichverband neu beschlossen und sind auf der website des DV abrufbar.

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Weitere aktuelle Informationen immer über die Website des Landesverbandes: www.lvbb-nrw.de